AGB

1. Geltungsbereich

CrossFit Olten GmbH ist Betreiberin des Trainingscenters CrossFit Olten (nachfolgend: Box). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für die Benutzung der Box. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil und für jedes Mitglied (nachfolgend: Athletin oder Athlet) bindend.

2. Bedingungen

Die Betreiberin stellt der Athletin oder dem Athleten die Box während den Öffnungszeiten zur Verfügung. Die Benutzung beschränkt sich auf die Dauer des Vertrages.

3. Aktuelle Allgemeine Vertragsbedingungen

Mit der Benutzung der Box akzeptiert die Athletin oder der Athlet die AGB. Die Betreiberin behält sich das Recht vor, diese bei Bedarf zu ändern. Eine aktuelle Fassung der AGB ist jederzeit abrufbar auf www.crossfit-olten.com. Es obliegt der Verantwortung der Athletin oder des Athleten, sich über die aktuell geltenden Bedingungen zu informieren.

4. Mitgliedschaft

4.1 Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. 4.2 Eine laufende Mitgliedschaft kann nicht gekündigt werden. Ausnahmen bilden ein Umzug der Athletin oder des Athleten (siehe 11.3), ein ärztlicher Trainingsdispens (siehe 11.4) sowie ein Hausverbot (siehe 12.). Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. 4.3 Die Betreiberin behält sich aus Qualitätsgründen das Recht vor, eine Begrenzung der Athletenzahl einzuführen.

5. Angebot und Preise

5.1 Die Betreiberin bietet unterschiedliche Leistungen und Mitgliedschaften an. Die Leistung richtet sich nach den einzelnen Mitgliedschaften. Details sind jederzeit abrufbar auf www.crossfit-olten.com. Preise und Angebot können von der Betreiberin zu jeder Zeit geändert werden. Es obliegt der Verantwortung der Athletin oder des Athleten, sich über die aktuell geltenden Preise zu informieren. 5.2 Alle Preise gelten, wenn nichts anderes vermerkt ist, in Schweizer Franken (CHF) inklusive Mehrwertsteuer.

6. Gesundheitszustand

Falls in den letzten zwei Jahren nicht regelmässig Sport getrieben wurde, der allgemeine Gesundheitszustand nicht einwandfrei ist, in den letzten zwei Jahren eine schwere Erkrankung vorlag und / oder ein ärztlicher Eingriff stattgefunden hat, empfiehlt sich vor der Trainingsaufnahme eine ärztliche Untersuchung.

7. Kurse und Termine

7.1 Athletinnen und Athleten schreiben sich für die Trainings über die Software des Drittanbieters Wodify ein. Aus diesem Grund muss jede Athletin und jeder Athlet ein Konto bei Wodify eröffnen. Aus der fehlenden Verfügbarkeit von oder sonstigen Problemen in Wodify kann die Athletin oder der Athlet keinerlei Rechte gegenüber CrossFit Olten geltend machen. Änderungen des Kursplans sind der Betreiberin jederzeit vorbehalten. 7.2 Das Erteilen von entgeltlichem Personaltraining ist ausschliesslich den angestellten Coaches von CrossFit Olten gestattet. Entgeltlich erteilte Personaltrainingsstunden durch andere Personen sind verboten und verstossen gegen diese AGB. Einzige Ausnahme bildet eine schriftliche Bewilligung von CrossFit Olten, welche auf Gesuch hin erteilt werden kann. CrossFit Olten kann ein solches Gesuch aber ohne Angabe von Gründen ablehnen bzw. bereits erteilte Bewilligungen jederzeit ohne Frist und ohne Angabe von Gründen widerrufen.

8. Zahlung

8.1 Der Mitgliedschaftsbeitrag ist per Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung fällig und zu bezahlen. 8.2 Die verfügbaren Zahlungsmodalitäten sind Barzahlung, Banküberweisung und Kreditkarte. 8.3 Die Bezahlung per Kreditkarte erfolgt über den Drittanbieter Wodify.

9. Haftung

9.1 Die Benutzung der Box erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit ist jegliche Haftung der Betreiberin oder deren Personals ausgeschlossen. 9.2 Wird durch unsachgemässe Behandlung der Box und Einrichtungen bzw. Geräte ein Schaden verursacht, haftet die Athletin oder der Athlet gegenüber der Betreiberin für den verursachten Schaden. Eltern haften für ihre Kinder. 9.3 Die Betreiberin haftet nicht für den Verlust persönlicher Gegenstände. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für am Empfang hinterlegte Gegenstände oder Diebstahl in der Box. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist Sache der Athletin oder des Athleten.

10. Öffnungszeiten

CrossFit Olten bietet Trainingsmöglichkeiten an, welche auf der Webseite www.crossfit-olten.com einsehbar sind. Das Angebot und die Betriebszeiten können jederzeit ändern. Aus betriebsnotwendigen Schliessungen (Revisionen, Unterhalts- oder Bauarbeiten) und/oder bei Öffnungszeitenänderungen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder auf Verlängerung der Mitgliedschaft.

11. Nichtbenutzung, Timestop und Rückerstattungen

11.1 Nichtbenutzung der Box oder der Kurse berechtigt weder zur Reduktion noch Rückforderung des Mitgliedschaftsbeitrags. 11.2 Die Betreiberin bietet ihren Athletinnen und Athleten unter bestimmten Bedingungen das Anrecht auf einen Timestop. Ein Timestop ist eine Hinterlegung der Mitgliedschaft für eine bestimmte Zeitdauer. Bei einer Hinterlegung der Mitgliedschaft wird diese um die vereinbarte Zeit verlängert. Ein Timestop (Hinterlegung der Mitgliedschaft) wird gewährt: – Bei ärztlich bescheinigter Trainingsunfähigkeit infolge von Krankheit oder Unfall. – Bei einem bescheinigten Ferienaufenthalt (Flugtickets, Einreisestempel, Pass, Reiseprogramm o.ä.) von mehr als 7 Tagen Dauer. – Bei einem bescheinigten Ausbildungsaufenthalt im Ausland von mehr als 7 Tagen Dauer. – Bei einem beruflichen Aufenthalt im Ausland von mehr als 7 Tagen Dauer. – Bei Schwanger- und Mutterschaft (maximal 14 Wochen). Bei längerem Unterbruch muss ein Arztzeugnis vorgelegt werden. Die Geburt eines Kindes muss mit einem offiziellen Dokument oder einer Geburtskarte belegt werden. – Bei Militär oder Zivildienst von mehr als 7 Tagen Dauer. Die Dienstpflicht ist durch eine Kopie des Marschbefehls zu belegen. 11.3 Bei einem Umzug der Athletin oder des Athleten sind Rückerstattungen bezahlter Beiträge möglich, sofern der neue Wohnort mehr als 30 km von CrossFit Olten entfernt ist. Der Mitgliedschaftsbeitrag wird pro rata temporis für die Restlaufzeit des Vertrages zurückvergütet. 11.4 Bei einem ärztlich verordneten Trainingsdispens sind Rückerstattungen bezahlter Beiträge pro rata temporis möglich. Der Mitgliedschaftsbeitrag wird pro rata temporis für die Restlaufzeit des Vertrages zurückvergütet. Der schriftlichen Kündigung muss das ärztliche Zeugnis beigelegt werden.

12. Zuwiderhandlungen / Hausverbot

Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die AGB oder Weisungen des Personals können das Aussprechen eines Hausverbots und / oder die fristlose Kündigung der Mitgliedschaft zur Folge haben. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrags. Bei Zuwiderhandlungen bleibt eine Strafanzeige ausdrücklich vorbehalten.

13. Änderungen Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Athletin oder der Athlet nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der AGB vorbehalten bleiben. Es obliegt der Verantwortung der Athletin oder des Athleten, sich über die aktuell geltenden Bedingungen zu informieren. Aus einer Änderung der AGB kann die Athletin oder der Athlet keine Rechte ableiten.

14. Datenschutz

CrossFit Olten achtet das Recht auf Privatsphäre. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass CrossFit Olten Daten, die sich aus den Mitgliedschaftsunterlagen oder der Mitgliedschaftsdurchführung ergeben, in erforderlichem Umfang und Umgang speichert. Da CrossFit Olten auf die Dienstleistungen des Drittanbieters Wodify zurückgreift, werden persönliche Daten der Athletin oder des Athleten an Wodify weitergegeben. CrossFit Olten übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für jegliche Datenverarbeitung durch Wodify.

15. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Es gilt Schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Olten. Gültig per 2. Juni 2016